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Öffnungszeiten

Ordentliche Öffnungszeiten

Die nachfolgend aufgeführten Schalter-Öffnungszeiten gelten für alle Abteilungen im Gemeindehaus mit Ausnahme des Sozialdienstes (Öffnungszeiten Sozialdienst). Für Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Abteilung.

Öffnungszeiten
Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 8.30 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 11.30 Uhr geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 14.00 Uhr durchgehend

Individuelle Terminvereinbarungen nach telefonischer Voranmeldung möglich. 

An folgenden Tagen ist die Gemeindeverwaltung grundsätzlich geschlossen:

  • Neujahr
  • Berchtoldstag (2. Januar)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai
  • Auffahrt und Freitag nach Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Bundesfeiertag (1. August)
  • Weihnachten (24. + 25. Dezember)
  • Stephanstag (26. Dezember)
  • Silvester

Die Schalteröffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr sowie spezielle Brückentage werden auf der Website jeweilen publiziert. Bitte beachten Sie, dass an Tagen vor Feiertagen die Verwaltung jeweilen bereits um 16.00 Uhr geschlossen wird.

Sommeröffnungszeiten

Während den Schul-Sommerferien gelten für die Verwaltung folgende reduzierten Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr geschlossen
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr geschlossen
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr geschlossen
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Ausserhalb der Öffnungszeiten können Termine mit den jeweiligen Abteilungen im Voraus telefonisch vereinbart werden. 

Pikettdienst des Bestattungsamtes

Bei Todesfällen ist der Pikettdienst des Bestattungsamtes an Wochenenden und Feiertagen jeweilen von 9.00 bis 10.00 Uhr erreichbar und steht für Auskünfte zur Verfügung. Über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung (+41 62 768 82 40) erhalten Sie die direkten Kontaktinformationen zum Pikettdienst. Bitte beachten Sie, dass verbindliche Terminabklärungen für Kremationen oder Abdankungen nur an Werktagen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten vereinbart werden können.